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Stand: 18. Juni 2018

1. Allgemeines, Vertragsabschluss

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge auf den Gebieten Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikations-, und Marketingberatung, Events, Schulungen, Coaching, Werbegestaltung, Werbeplanung und Werbemittel, der Frieg und Hummel GbR, die kommunikatöre, Barfüßertor 25, 35037 Marburg, Inhaber Sabine Frieg und Tobias Hummel und dem Auftraggeber. Diese Vertragsbedingungen sollen für die Kommunikationsagentur und den Auftraggeber die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit in den künstlerischen, kreativen und produktiven Bereichen bilden.

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber gültig, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages schriftlich geändert werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

1.4 Unsere Angebote sind freibleibend.

1.5 Wenn nicht anders vermerkt, haben Angebote eine Gültigkeit von sechs Wochen.

2. Urheber- und Nutzungsrechte

2.1 Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Agentur als Inhaber der Nutzungsrechte dem Auftraggeber ausschließliche Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

2.2 Die Arbeiten einschließlich jener aus Präsentationen und Anlagen zu Angeboten (z. B. Anregungen, Skizzen, Ideen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Texte, Collagen, Dias, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur. Diese Arbeiten können von der Agentur jederzeit insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt werden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Agenturleistung nicht urheberrechtschutzfähig oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte seien sollte. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen vorstehende Bestimmungen, zahlt er der Agentur eine angemessene Lizenzgebühr in Höhe von mindestens 15 des Mediaschaltvolumens, welcher der Auftraggeber mit Werbemitteln schaltet oder schalten lässt, denen die erbrachte Agenturleistung zugrunde liegt. Dies ist schon dann der Fall, wenn einem unbefangenen Dritten die Wesenszüge der erbrachten Agenturleistung im geschalteten Werbemittel erkenntlich sind.

2.3 Präsentationsunterlagen dürfen insbesondere dann nicht weitergegeben werden, wenn sich darin ein entsprechender Vermerk findet, dass sie vertraulich zu behandeln sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein Verstoß dagegen kann sogar als Vorlagenfreibeuterei nach 18 UWG strafbar sein.

2.4 Ohne Zustimmung der Kommunikationsagentur dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.5 Die Arbeiten der Kommunikationsagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und Gebiet verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars.

2.6 Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Kommunikationsagentur.

2.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Kommunikationsagentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Kommunikationsagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Kommunikationsagentur.

2.8 Die Kommunikationsagentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

2.9 Jegliche Druckunterlagen, die unmittelbar für die Vervielfältigung (z. B. Druckplatten, Klischees, Stanzen) benötigt werden, bleiben Eigentum des Vervielfältigers, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Druckunterlagen, die mittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (z. B. Lithoarbeiten wie Arbeitsfilme und -daten, Illustrationen, Negative oder Positive aus Fotografie- und Filmaufträgen, Prägeplatten), bleiben Eigentum der Kommunikationsagentur. Eine Pflicht zur Herausgabe oder zur Aufbewahrung besteht nicht. Eigentumsrechte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung übertragen, wofür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren ist.

3. Beauftragung Dritter

3.1 Sofern wir im Einzelfall einen Dritten (z. B. Lithoanstalt, Druckerei, Werbemittellieferant) nicht im Namen und in Vollmacht des Auftraggebers beauftragen, tun wir dies als Kommissionär in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers.

3.2 Besorgen wir für einen Auftrag das Nutzungsrecht an einer Fotografie, werden wir dafür Sorge tragen, das der Fotograf und die abgelichteten Modells dem Auftraggeber ein branchenübliches Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist, einräumen. Branchenüblich ist, ein Jahr, räumlich beschränkt auf Deutschland und sachlich beschränkt für die in Ziffer 2.4-5 bestimmte Nutzungsart und -zweck.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen: Ein Drittel der Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel der Auftragssumme bei Produktionsbeginn, ein Drittel der Auftragssumme bei Beendigung des Projektes.

4.2 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich zuzüglich eventueller Lieferkosten. Arbeiten, die durch Änderungen der Vorgaben anfallen, werden gemäß Aufwand und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.

4.3 Wird die Agentur mit einer Arbeit, auch einer Präsentation, beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung angemessen zu honorieren ist. Wurde kein Honorar vereinbart, so gelten die branchenüblichen Stundensätze für Kommunikationsagenturen. Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, dies gilt auch für Reisespesen, die falls nicht anders besprochen, gesondert und mit den steuerlich anerkannten Sätzen abgerechnet werden. Auch die Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratung befreit den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Zahlung des branchenüblichen Honorars.

4.4 Alle Rechnungen von uns sind nach Erhalt innerhalb 14 Tagen seit Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

4.6 Bei terminlich festgebuchten Leistungen wie Seminare, Coaching, Workshops werden bei Stornierungen oder Terminverlegungen bis zu vier Wochen vor dem gebuchten Termin 50 % des Honorars sowie 100 % der nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen z. B. Hotelübernachtungen fällig. Bei Stornierungen oder Terminverlegungen weniger als vier Wochen vor dem gebuchten Termin sind 100 % des Honorars sowie 100 % der nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen z. B. Hotelübernachtungen zur Zahlung fällig.

5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

5.1 Die kommunikatöre, ihre Mitarbeiter und hinzugezogenen Erfüllungshilfen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen und bedarf auf Wunsch der Schriftform.

5.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungshilfen, kann von dieser Schweigepflicht entbinden.

5.3 Der Auftragnehmer darf jede schriftliche Äußerung über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

5.4 Die Schweigepflicht des Auftragnehmers, seine Mitarbeiter und der Erfüllungshilfen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserstellung besteht.

5.5 Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die kommunikatöre gewährleisten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

5.6 Dem Auftragnehmer überlassenes Material des Auftraggebers wird an diesen zurückgegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6. Genehmigung und Gewährleistung

6.1 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigen sich trotz sorgfältiger Prüfung Mängel erst später, so sind diese unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens sieben Tage nach Entdeckung des Mangels oder Veranstaltungsende der Agentur schriftlich zugegangen sein. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur eine angemessene Nachbesserung oder eine entsprechende Zahlungsminderung verlangen.

7. Produktion und Auftragserteilung

7.1 Aus produktionstechnischen Gründen kann es zu einer Über- oder Unterlieferung in Höhe von 10% kommen.

7.2 Die in 6.1 genannten Über-/Unterlieferung gilt als genehmigt, in so weit kein schriftlicher Widerspruch bei Auftragserteilung vorliegt.

7.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können Abweichungen vom Original oder einem vorgelegten Proof, Farbausdruck oder Andruck nicht beanstandet werden.

7.4 Aufträge werden nur schriftliche entgegengenommen. Für nicht schriftlich erteilte Aufträge wird keine Verantwortung für die Richtigkeit übernommen.

7.5 Stehen mehrere Ausführungen oder Auflagen zur Auswahl, muss bei der schriftlichen Auftragserteilung die entsprechende Alternative eindeutig gekennzeichnet sein.

8. Termine

8.1 Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen.

9. Haftung

9.1 Die Agentur hat die von ihr zu erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Werbe- und Kommunikationsbranche zu erbringen.

9.2 Nach der Freigabe durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit, die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Für den Inhalt z. B. der Webseiten, Multimediapräsentationen und Druckvorlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die juristische Prüfung aller Arbeiten obliegt dem Auftraggeber. Für eventuelle Fehler oder Falschmeldungen des Auftraggebers übernimmt die Kommunikationsagentur keinerlei Haftung. Die Agentur haftet nicht für die Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen.

9.3 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Kommunikationsagentur schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile und einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

9.4 Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung in Höhe von 10% des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt.

9.5 Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt.

9.6 Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Agentur.

9.7 Die Versendung der Ware erfolgt auf dem nach Agenturermessen günstigsten Weg und auf Gefahr des Auftraggebers. Transportschäden berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen. Transportschäden sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen.

10. Datenschutz

10.1 Die Agentur wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Auftraggebers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.

10.2 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von der Agentur erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist.
Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Auftraggeber eingewilligt hat.

10.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.

10.4 Die Agentur ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Kaufvertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Auftraggeberseite zu prüfen.
Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Auftraggebers erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Auftraggebers verwendet.
Für die Prüfung wird die Agentur Leistungen von Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Auftraggebers an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

10.5 Die Agentur ist insbesondere berechtigt, die Daten des Auftraggebers an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages (z.B. für Versand, Montage, Installation, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs 1 lit b) DSGVO oder in sonstiger Weise Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. Die Agentur wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.

10.6 Die Agentur wird dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Auftraggeber betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Auftraggeber hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Auftraggeber das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

10.7 Der Auftraggeber kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten (I) für die erforderliche Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Agentur übertragen wurde oder (II) zur erforderlichen Wahrung der berechtigten Interessen der Agentur oder eines Dritten – wie ggf. nach der vorstehenden Ziffer 5 – nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber der Agentur widersprechen. Wenn der Agentur keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen kann, wird der Agentur die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden.

Der Auftraggeber kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit unentgeltlich durch eine formlose Mitteilung gegenüber der Agentur widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der Agentur die betroffenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.

10.8 Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der unter Ziffern 10.6 und 10.7 beschriebenen Rechte ist:

RPA Datenschutz+Compliance GmbH, Hauser Gasse 19b, 35578 Wetzlar
Telefon: 06441/67100-0, datenschutz@diekommunikatoere.de

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Sitz der Agentur. Das Vertragsverhältnis obliegt deutschem Recht.

die kommunikatöre
Frieg und Hummel GbR
Barfüßertor 25, 35037 Marburg

Geschäftsführung:
Sabine Frieg, Tobias Hummel

T 06421.304801 0
F 06421.30480 19
kontakt@diekommunikatoere.de
www.diekommunikatoere.de

Ust.-IdNr. DE 81 45 03 723